{"id":330,"date":"2018-11-07T14:42:31","date_gmt":"2018-11-07T14:42:31","guid":{"rendered":"https:\/\/adam-theis.de\/?page_id=330"},"modified":"2023-03-16T15:27:25","modified_gmt":"2023-03-16T14:27:25","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/adam-theis.de\/?page_id=330","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\n<p><strong>Hinweise zur Rechnung<\/strong><\/p>\n<p>Das Lieferscheindatum entspricht dem Tag der Leistung. Falls kein Lieferscheindatum angegeben wird, entspricht das Rechnungsdatum dem Zeitpunkt der Leistung.<\/p>\n<p>Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen.<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen)<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>1 \u2013 Geltung der Bedingungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftbedingungen.<\/p>\n<p>Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.<\/p>\n<p>Gegenbest\u00e4tigung des K\u00e4ufers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p>\n<p>Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verk\u00e4ufer sie schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<ul>\n<li>2 \u2013 Preise und Zahlungsbedingungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Lieferungen von Obst, Gem\u00fcse, Speise- und Saatkartoffeln sowie allen anderen Landesprodukten gelten, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, immer die zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses abgesprochenen Preise. Sie sind meist Tagespreise und verstehen sich netto zzgl. der jeweils g\u00fcltigen MwSt.<\/p>\n<p>Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher und vorheriger Vereinbarung. Soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<ul>\n<li>3 \u2013 Lieferbedingungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sofern sich aus einem Vertrag oder der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung \u201eab Werk\u201c vereinbart.<\/p>\n<p>Die Einhaltung unserer Lieferbedingungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtung des K\u00e4ufers voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, f\u00fcr den entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzugs durch den K\u00e4ufer vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in dem dieser in den Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<ul>\n<li>4 \u2013 M\u00e4ngelhaftung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Ware gem\u00e4\u00df \u00a7377 Abs. 1 HGB bei Ablieferung oder Abholung unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen und eventuelle Beanstandungen sofort zu erkl\u00e4ren. Unterlassung der Besichtigung und sofortige R\u00fcge beinhaltet vorbehaltlose \u00dcbernahme. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Kommission\u00e4r. Wird die R\u00fcge nicht unverz\u00fcglich erkl\u00e4rt, gilt die Ware als genehmigt. Der K\u00e4ufer hat die M\u00e4ngel glaubhaft zu belegen. In jedem Fall darf \u00fcber die Ware nur mit unserem ausdr\u00fccklichen Einverst\u00e4ndnis verf\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, den der Verk\u00e4ufer zu vertreten hat, ist der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl zur Nacherf\u00fcllung oder zur Lieferung von mangelfreier Ware berechtigt. Im Fall der Nacherf\u00fcllung tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur H\u00f6he des Kaufpreises. Der Verk\u00e4ufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der K\u00e4ufer Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, einschlie\u00dflich von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers, beruhen. Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt; dies gilt auch f\u00fcr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in \u00a76 vorgesehen, ist \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs \u2013 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem\u00e4\u00df \u00a7823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.<\/p>\n<p>F\u00fchrt der Eintritt h\u00f6herer Gewalt zu einer Unterbrechung der Lieferung, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag f\u00fcr die Zeit der Unterbrechung frei. Wird im Falle des Eintritts h\u00f6herer Gewalt die Erf\u00fcllung der Leistung auf Dauer g\u00e4nzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen. Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Als h\u00f6here Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verf\u00fcgungen von h\u00f6herer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Ver\u00e4nderungen und Einwirkungen, staatliche Verbote, Ausfuhr Embargos, das Fehlen oder der Wegfall von Einfuhrlizenzen oder die Einf\u00fchrung behindernder EU-Ma\u00dfnahmen nach Vertragsschluss. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverz\u00fcglich nach dem Eintritt eines Falles h\u00f6herer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Dr\u00fcber hinaus haben die Parteien \u00fcber angemessene, zu ergreifende Ma\u00dfnahmen zu beraten.<\/p>\n<ul>\n<li>5 \u2013 Eigentumsvorbehalt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kontokorrent-\/Saldoklausel (Gesch\u00e4ftsverbindungsklausel)<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der Ware vor, bis s\u00e4mtliche Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen des Verk\u00e4ufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<\/p>\n<p>Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Ware zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme der Ware durch uns liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Der Verk\u00e4ufer ist nach R\u00fccknahme der Ware zur Verwertung berechtigt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlssch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>Verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt, er tritt dem Verk\u00e4ufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.<\/p>\n<p>Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenst\u00e4nden, die ausschlie\u00dflich im Eigentum des K\u00e4ufers stehen, ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in voller H\u00f6he an den Verk\u00e4ufer ab. Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer- nach Verarbeitung\/Verbindung \u2013 zusammen mit nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6render Ware ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der K\u00e4ufer auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Verk\u00e4ufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichtet sich der Verk\u00e4ufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Der Verk\u00e4ufer kann verlangen, dass der K\u00e4ufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu geh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>Verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel<\/p>\n<p>Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der K\u00e4ufer f\u00fcr den Verk\u00e4ufer vor, ohne dass f\u00fcr letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6renden Waren, steht dem Verk\u00e4ufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der \u00fcbrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der K\u00e4ufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner dar\u00fcber einig, dass der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einr\u00e4umt und diese unentgeltlich f\u00fcr den Verk\u00e4ufer verwahrt.<\/p>\n<p>Scheck-\/Wechsel-Klausel<\/p>\n<p>Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den K\u00e4ufer eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung des Verk\u00e4ufers begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den K\u00e4ufer als Bezogener.<\/p>\n<ul>\n<li>6 \u2013 Zahlungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einl\u00f6st oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verk\u00e4ufer andere Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers in Frage stellen, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat.<\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, berechtigt.<\/p>\n<ul>\n<li>7 \u2013 Gerichtsstand<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Teile ist das f\u00fcr Hochstadt zust\u00e4ndige Amtsgericht. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch auch befugt, das Gericht am Sitz des K\u00e4ufers anzurufen.<\/p>\n<ul>\n<li>8 \u2013 Schlussbestimmungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorstehenden Bestimmungen ber\u00fchrt die Wirksamkeit der \u00dcbrigen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Hinweise zur Rechnung Das Lieferscheindatum entspricht dem Tag der Leistung. Falls kein Lieferscheindatum angegeben wird, entspricht das Rechnungsdatum dem Zeitpunkt der Leistung. Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen. 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